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25.01.2022

Änderungen im Sicherheitskonzept nach § 166 TKG

Netzbetreiber und in der Regel auch Dienstanbieter sind auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dazu verpflichtet, technische und organisatorische Vorkehrungen
§  zum Schutz der personenbezogenen Daten sowie des Fernmeldegeheimnisses
§  zum Schutz der Telekommunikationsinfrastruktur vor Störungen und Risiken
§  sowie zur Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste
zu treffen und diese konzeptionell zu beschreiben.

Mit der Modernisierung des TKG hat es auch Änderungen für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach §166 TKG gegeben.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum §166 TKG.

In der Erstellung von Sicherheitskonzepten verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise. Kontaktieren Sie uns!